Ergänzende Hintergrundinformationen
  

 Riskant

      • Zahlungsunfähigkeit der ENGH wird fahrlässig in Kauf genommen
         
        Zitate aus der Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats:


          • «Der ENGH fehlt bereits kurzfristig die nötige Liquidität, vor allem ausgelöst durch den WV Neuhuspark.» (Seite 3)
          • «Die durch den VR eingegangenen Verpflichtungen bergen ein gewisses Risiko.» (Seite 7)
          • «Der VR ist sich bewusst, dass es künftig Entscheide für Projekte ohne gesicherte Liquidität zu vermeiden gilt.» (Seite 7)
            • «Mangelnde Liquidität würde die ENGH in ernsthafte finanzielle Probleme führen.» (Seite 7)


    Der neue VR der ENGH hat die Gesellschaft mit Duldung des GR durch verantwortungsloses Handeln mutwillig in eine Notsituation hineinmanövriert. Zur Erinnerung: Vor wenigen Monaten, Ende 2023, war die ENGH frei von zinstragenden Schulden und verfügte zusätzlich noch über flüssige Mittel in der Höhe von CHF 1.6 Mio. (Seite 12 des Geschäftsberichts).


        • Mutwillige Gefährdung von Volksvermögen

          Zitate aus der Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats:

          • «Müsste der WV abgestossen werden, wäre mit einem höheren Risiko zu rechnen, dass die Investitionskosten nicht gedeckt werden könnten.» (Seite 7)
          • «Es wäre mit Bewertungskorrekturen bzw. einer teilweisen oder vollständigen Abschreibung des Aktienkapitals zu rechnen.» (Seite 8) 
          • «Soweit solche nicht mit dem Buchgewinn neutralisiert werden könnten, müssten die Abschreibungen in einem Jahr zu Lasten des Steuerhaushalts aufgefangen werden.» (Seite 8)


        • Defizitäre Risikoinvestition statt notwendiger Netzausbau

          Gemäss Abstimmungsbotschaft (Seite 6) besteht im Bereich der Versorgung von Haushalten und Betrieben mit elektrischer Energie in den nächsten Jahrzehnten ein bedeutender Unterhaltsbedarf. Statt die vorhandene Liquidität und die Banklimiten gezielt für dieses Kerngeschäft einzusetzen, wurden sie der Gesellschaft entzogen - zur Investition in einen defizitären Wärmeverbund.

          Unternehmerische Prioritätensetzung geht anders.

        • Fixe Preiszusage für 30 (!) Jahre an Immobilien-Investoren, bevor die effektiven Kosten (z.B. Leitungsbau) überhaupt bekannt sind

          Der Energiepreis des Wärmeverbunds soll den Abnehmern langfristig fix für 30 Jahre vertraglich zugesichert werden. Anpassungen sind im Rahmen der Entwicklung des Holzschnitzelindex möglich (Seite 6 der Abstimmungsbotschaft).

          Welcher Unternehmer geht fixe Preise ein, bevor die Schlussabrechnung der Investitionen verbindlich bekannt sind? Kommt es z.B. bei der Verlegung der Rohre in die Dorfmitte (Gemeindeliegenschaften) zu kostensteigernden Überraschungen (Bauhindernisse, Verzögerungen, Preisinflation der Bauteile usw.), so drohen dem Geschäftsbereich dauerhaft Defizite.


    NEIN zur Gemeindeabstimmungsvorlage vom 24.11.2024