Ergänzende Hintergrundinformationen
  

Verantwortungslos

      • Baubeginn ohne bewilligte Finanzierung
         
        Im Dezember 2023 hat der vom Gemeinderat («GR») eingesetzte neue Verwaltungsrat («VR»), bestehend ausschliesslich aus GR-Vertretern, mit dem Segen des GR das Projekt Wärmeverbund ausgelöst und ist in der Folge rasch verbindliche finanzielle Verpflichtungen für die ENGH eingegangen.
         
        Zu diesem Zeitpunkt bestand jedoch keinerlei Finanzierung für das Projekt (Seite 7 Abstimmungsbotschaft). Auch fast ein halbes Jahr später, anlässlich der Orientierungsversammlung zur ENGH am 14.05.2024, wurde vom VR öffentlich bestätigt, dass immer noch keine Finanzierungszusage einer Bank vorliege und die Gemeinde der ENGH deshalb Kapital in der Höhe von CHF 4 Mio. zur Verfügung stellen müsse. Damit wurde die Gemeinde in eine finanzielle Geiselhaft genommen. 
         
      • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
         
        Der Gemeinderat hat bei verschiedenen Gelegenheiten betont, vom Verwaltungsrat der ENGH stets umfassend über das Projekt Wärmeverbund orientiert worden zu sein. Er war also darüber orientiert, dass der VR der ENGH ein Millionenprojekt ausgelöst hat, für das keine bewilligte Finanzierung bestand.
         
        Statt im Interesse der ENGH zwingend zu intervenieren und die Projektfreigabe bis zum Vorliegen einer regulären Finanzierung zu untersagen, hat der Gemeinderat das Geschäft durch seine Mitglieder im VR laufen lassen und seine Aufsichtspflicht und Verantwortung damit nicht wahrgenommen.

      • Ungebremste Verschuldungszunahme der Gemeinde
         
        Die verzinslichen Finanzschulden der Einwohnergemeinde Grosshöchstetten beliefen sich am 31.12.2023 gemäss Jahresrechnung (Seite 107 und 108) auf CHF 5.75 Mio. Gemäss dem Finanzplan 2024 – 2028 (Tabelle 11 Seite 50) soll sich die Verschuldung bis 2028 auf sage und schreibe CHF 31 Mio. erhöhen (+440%). Rechnet man nun noch die beantragten CHF 4 Mio. gemäss Abstimmungsbotschaft vom 24.11.2024 hinzu, so betrüge die Verschuldung gemäss Planungsgrundlagen per 31.12.2028 unvorstellbare CHF 35 Mio. – eine Versechsfachung!
         


        Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen – unsere Kinder werden die Zeche für diese verantwortungslose Politik dereinst bezahlen müssen.

      • Verletzung der Eigentümerstrategie
         
        Gemäss der Eigentümerstrategie 2018 («ES 2018») Artikel 3.1 müssen Investitionsentscheide «zweckmässig sein und auch wirtschaftlich Sinn machen». Art. 3.2 verlangt, dass die ENGH gewinnorientiert «geführt werden» muss. Zudem soll jährlich eine Dividendenausschüttung von CHF 100'000 an die Gemeinde erfolgen.
         
        Da offensichtlich ist, dass das defizitäre Projekt Wärmeverbund diesen verbindlichen Vorgaben nicht gerecht werden kann, wurde die Eigentümerstrategie durch den Gemeinderat im Nachhinein kurzerhand geändert («ES 2024»). Dabei wurde unter Art. 3.1 die Anforderung an die Zweckmässigkeit und die Sinnhaftigkeit gestrichen und die Gewinnorientierung gemäss Art. 3.2 relativiert: «Je nach Geschäftsfeld kann definiert werden, dass ein Geschäftszweig nicht zwingend gewinnorientiert, sondern einzig kostendeckend betrieben werden soll (Bsp. Wärmeverbund).»
         
        Nun wird aber auch diese eigens für die nachträgliche Legitimierung im März 2024 angepasste Eigentümerstrategie bereits wieder verletzt, da das Projekt Wärmeverbund eben nicht kostendeckend betrieben werden kann. Gemäss Auskunft an der Orientierungsversammlung der ENGH am 14.05.2024 werden die aufgelaufenen Anfangsverluste nämlich erst nach 20 Jahren abgetragen sein – Kostendeckung heisst, dass die Kosten jederzeit gedeckt werden können – nicht irgendwann nach zwei Jahrzehnten. Zudem kann vorderhand auch den Vorgaben betreffend die Ausschüttungen zu Gunsten der Gemeinde nicht mehr nachgekommen werden (Seite 5 der Abstimmungsbotschaft).
         
        Der GR hätte als jederzeit orientierte Aufsichtsbehörde der Auslösung des Projekts Wärmeverbund auch unter dem Gesichtspunkt der angepassten ES 2024 niemals zustimmen dürfen.


NEIN zur Gemeindeabstimmungsvorlage vom 24.11.2024